H-Kennzeichen: Neue Regelung ab November 2011
Neue Regelung für H-Kennzeichen - Nach Angaben der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung wird die bisherige Bewertungsskala zum Erhalt des begehrten H-Kennzeichens ersatzlos gestrichen. Um bei der Oldtimerbegutachtung als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ anerkannt zu werden, muss das Auto mindesten 30 Jahre alt und in einem guten Pflege- und Erhaltungszustand sein – also wesentlich besser als „normale alte“ Fahrzeuge.
Neue Richtlinie für H-Kennzeichen ab 1. November
Eine amtliche Begutachtung gemäß § 23 StVZO ist für die Zuteilung des H-Kennzeichens nach wie vor erforderlich. Durchgeführt werden die Begutachtungen bei allen anerkannten Überwachungsorganisationen. Die Hauptbaugruppen des Fahrzeugs müssen, angelehnt an den damaligen Originalzustand, vorhanden oder zeitgenössisch ersetzt sein. Durch zusätzliche Ausrüstung und Ausstattung darf der Originaleindruck des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt werden. Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder Herstellungsdatum vorgenommen wurden und damit zeitgenössisch sind, werden anerkannt.
Als Orginalitätsnachweis für technische oder optische Änderungen können vom Halter Nachweise wie damalige Gutachten, der Fahrzeugbrief eines Fahrzeugs desselben Typs, damalige Herstellerfreigaben, einschlägige Fachliteratur, fahrzeugspezifische Dokumente (z. B. Betriebsanleitungen oder Originalprospekte) oder geeignete Presseveröffentlichungen (Vorstellungen und Testberichte) vorgelegt werden.
Wann ist ein Oldtimer ein Oldtimer?
Saisonkennzeichen für Oldtimer
Foto/Quelle: GTÜ

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Diskussionen
merkwürdig, dass wir hier nur Links zum GTÜ finden und dass hier kaum Reaktionen diskutiert werden. Haben denn die anderen Prüforganisationen dazu nix verbreitet? Der Magazinbeitrag ist ja auch nicht wirklich erhellend, was eine befürchtete Verschärfung der Kriterien angeht, sorry. Ob die H-Abnahme nun selektiver wird oder einfach nur irgendwie anders, das ist doch das Interessante. Oder? Besser als „normale alte Autos“ ist ja auch ein Gummikriterium. Was ist denn, wenn ich theoretisch mit einem Auto im Originalzustand und mit einer wunderbaren Patina an einen Prüfer gerate, der nur auf so klinische „besser-als-neu-Restaurierungen“ steht und das mit „besser als normale alte Autos“ gleichsetzt? Falle ich bzw. meine Karre dann durch? Hat da jemand was konkretes? Danke. Grüße, f
Wie schon im Forum diskutiert: 16 Fragen und Antworten zur neuen Zulassungsverordnung.
http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/gtue-informativ_2011-09.pdf