Glücksfall oder Grotte?
Zunächst gibt es die Möglichkeit, unter Berufung auf die Artikelbeschreibung den vereinbarten Kaufpreis zu drücken oder den Vertrag anzufechten. Grundsätzlich gilt: Gerichtsstand ist stets das Land, in dem das Kaufobjekt angeboten wird. Lohnt sich ein international geführter Rechtsstreit? Für besonders krasse Fälle hat der Gesetzgeber eine Widerrufsklausel ins Fernabsatzgesetz eingebaut. Diese besagt, dass der Käufer ein 14-tägiges Widerrufsrecht hat, falls der Kauf vollständig über Fernkommunikationsmittel wie Telefon oder Internet abgeschlossen wurde. Allerdings gilt dies nur beim Kauf von Händlern - private Verkäufer sind nicht verpflichtet, das Widerrufsrecht einzuräumen.
Weiterführende Rechtsberatung speziell für Oldtimerfragen erhält man beim Deuvet.




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