Wie bekomme ich meinen Lloyd wieder zugelassen, Papiere, Unbedenklichkeitsbescheinig.,TüV?
- gefragt am 26 Mar 00:22 von Gero-Kiel
Es handelt sich um einen Lloyd Alexander LS 600 Bj.1959.Fahrgestell Nummer: 6-3.......
Seine Geschichte ist nicht mehr nachvollziehbar, möglicherweise ein Re-Import aus Dänemark vor etwa 17 Jahren, seit der Zeit hat der Wagen nur in einer Garage gestanden. Außer dem Typenschild und der Fahrgestell Nummer habe ich nichts an Papieren für dieses Fahrzeug.
Vielleicht weiß ja jemand, wie ich das kleine Auto wieder ordnungsgemäß auf die Straße bringen kann?
Jedenfalls schon jetzt vielen Dank und lieben Gruß
Gerd Finke
Antworten
Sachverstaendiger schrieb am 11 Apr 11:06
Schwierig, aber nicht unmöglich: Gehen Sie mit der Fahrgestellnummer zu der für Sie zuständigen Kfz-Zulassungsstelle. Schildern Sie dort. daß es keinerlei Papiere mehr gibt. Über die Fahrgestellnummer wird beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg eine Anfrage gemacht, ob dort irgendetwas über das Fahrzeug bekannt ist. Möglicherweise gibt es dort sogar noch einen Datensatz über Ihren Lloyd.
Auch müssen Sie in irgendeiner Weise belegen können, dass der Lloyd Ihr Eigentum ist, z.B. durch einen Kaufvertrag. Gibt es keinen Kaufvertrag, können Sie Ihren Eigentumsanspruch gerichtlich feststellen lassen. Dazu müssen Sie aber aber auch etwas vorweisen können, z.B. einen Zeugen.
Die technische Abnahme (TÜV) erfolgt, falls vorhanden, auf Grundlage des KBA Datensatzes oder wenn nicht vorhanden, auf Grundlage eines Datenblattes- so wie bei einem gebrauchten Importfahrzeug. Dann können Sie bei Ihrer Zulassungstelle eine neue Zulassungsbescheinigung (früher Kfz-Brief) beantragen. Viel Glück!
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