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Servus Miteinander Man hat mir meinen schönen E 420/124 zusammengefahren, der Wiederbeschaffungswert ist auf € 3990 taxiert im Netz gibt es aber nur einen vergleichbaren für 12 500 € was tun oder kann man der Versicherung das aufbürden? Mercy für ne A

Servus Miteinander
Man hat mir meinen schönen E 420/124 zusammengefahren, der Wiederbeschaffungswert ist auf € 3990 taxiert
im Netz gibt es aber nur einen vergleichbaren für 12 500 € was tun
oder kann man der Versicherung das aufbürden?
Mercy für ne Auskunft

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Antworten

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Apollo schrieb am 16 Nov 14:16

Der Wiederbeschaffungswert ist so definiert:

"Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den der Geschädigte für ein vergleichbares Fahrzeug bei einem seriösen Händler aufwenden muss. Der Sachverständige berücksichtigt bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes alle wertbildenden Faktoren sowie die örtliche Marktlage."

Von wem ist das Gutachten? Freier Sachverständiger oder gegnerische Haftpflichtversicherung? Gibt es eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, rate ich den Gang zum Rechtsanwalt: Er ist in der Lage, deine finanzielle Ansprüche auch (gerichtlich) durchzusetzten.

Eine weitere Möglichkeit wäre, der gegenerischen Versicherung dein Fzg zu überlassen mit der Aufforderung, dir ein - vergleichbares - Auto wieder vor die Tür zu stellen. Jedenfalls bist Du so zu stellen, als wäre der Unfall nie passiert!

In diesem Sinne, viel Erfolg und halte uns auf den Laufenden,

Apollo

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ohk schrieb am 16 Nov 14:21

Danke bis jetzt
bin schon auf dem Weg zum Anwalt

Ohne-erkennbare-maengel-klein_1439_thumb

Gentleman-Driver schrieb am 16 Nov 15:05

Hallo,

in der vorliegenden Antwort ist "ALLES" bereits bestens gesagt!

Betonung liegt auf: "Gleichwertiges" Fahrzeug und damit ist NICHT der €-Wert gemeint, sondern du hast Anspruch auf ein gleiches Fahrzeug in:
- Alter,
- km-Leistung,
- Pflegezustand,
- Ausstatung,
- Vorbesitzer
- ect..

Dabei ist der Kaufpreis unerheblich was das neue Auto kostet.

In diesem Fall, ob Rechtschutzversicherung vorhanden oder nicht, der Gang zum RA rechnet sich immer in solchen Situationen.

Toi, toi, toi.

Gruss
Gentleman-Driver

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ohk schrieb am 16 Nov 15:10

Danke
mir geht es ja um meinen feschen 124er nicht um irgendeine E-Klasse
und da habe ich bis jetzt nur einen im Internet gefunden

Grüße aus Muc

Ohne-erkennbare-maengel-klein_1439_thumb

Gentleman-Driver schrieb am 16 Nov 17:43

Hallo,

um deinen wieder herzustellen bedarf es einer kostspieligen Instandsetzung, die dadurch den "Zeitwert" übersteigt. Somit ist die Vers. sehr schnell bei dem Argument: "Wirtschaftl. Totalschaden"!
Darauf sich NICHT einlassen. Gerade hier ist das Fachwissen des RA um so wichtiger gefragt.

Auf alle Fälle: Bleib hartnäckig gegenüber der Versicherung, hol dir Wissen aus allen möglichen Kanälen, mach dich schlau.

Gruss
Gentleman-Driver

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