Hochzeitsfahrten, Auflagen und Genehmigungen
- gefragt am 25 Mar 12:24
- unter den Schlagworten Hochzeitsfahrten gesetzliche Auflagen Chauffeurdienste Personenbeförderung
Hallo an alle,
ich würde gern dann und wann mit meinem Oldie (58er Sedan DeVille extended Deck, 4 Türer) einen Hochzeitsfahrt oder ähnliches durchführen. Kann mir jemand etwas zu den rechtlichen und steuerlichen Begleitumständen bzw. Voraussetzungen sagen? (Hoffe, dass mir die Lust darauf nach Euren Antworten nicht vergeht...)
Ich habe zum Thema nichts greifbares und eindeutiges finden können.
Ach ja, bitte nur antworten wenn man sich WIRKLICH auskennt. ;-) Danke!
Antworten
Tabby schrieb am 27 Mar 11:29
Ich denke über sowas auch schon lange nach, jedoch kenn ich mich da auch nicht aus. Ist also eine berechtigte frage!!
Tabby schrieb am 27 Mar 11:35
hab jetzt was gefunden:
Oldtimerfahrten gegen Entgeld unterliegen dem § 1 Personenbeförderungsgesetz, kurz PBefG, egal ob man nur eine Fahrt oder hundert Fahrten gg. Bezahlung macht. Selbst kleinste Werbung wie Internet, Visitenkarten oder Fotos mit Telefonnummer werden als Gewinnerzielung und Gewerbe angesehen.
schrieb am 27 Mar 15:18
Danke für die Antwort.
Die Anschaffung eines Personenbeförderungsscheins sollte dann wohl die logische Konsequenz sein.
Kennt jemand eine Quelle/Seite auf welcher das "Komplettpaket" (Notwendige Genehmigungen, Versicherungen, Anmeldungen usw.) zur Umsetzung meiner sporadischen Hochzeitsfahrtenambitionen zu finden ist?
Freu mich über weitere Fakten und Infos. Danke.
(Im allgemeinen wird es wohl sein wie immer: Auflagen, Bestimmungen, Reglementierungen und nicht zu vergessen "Vater" Staat mit seiner stets offenen Hand...)
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