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Härtere Bedingungen für H- Kennzeichen

Hallo, habe garde erfahren, dass in Deutschland die Bedingungen für das H Kennzeichen von Zustandsstufe 3 auf mindestens Zustandsstufe 2 heraufgesetzt wurden. Weiß jemand, ob die bereits erteilten H- Kennzeichen Bestandschutz haben, auch wenn eine Zustandsstufe 3 eingeschätzt worden ist? Oder was man tun muss, um das Kennzeichen zu behalten. Bitte nicht: "Fahrzeug in Zusatandsstufe 2 bringen."
Wäre für ein paar Hinweise dankbar.

Solong Jörg

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Ohne-erkennbare-maengel-klein_1439_thumb

Gentleman-Driver schrieb am 05 Oct 13:49

Hallo,

es ist richtig, dass zum 1.11.2011 der Anforderungskatalog zur Begutachtung und Anerkennung der H-fähigkeit neu diffiniert wurde.

Hierzu ein Link:

http://www.kulturgut-mobilitaet.de/index.php?option=com_content&task=view&id=2196&Itemid=1

Ich denke, hier ist alles unmissverständlich erklärt.

Gruß
Gentleman-Driver

Happy beat_0764_thumb

HoWoPa schrieb am 05 Oct 18:35

Das liest sich aber mehr nach Vereinfachung, ist doch gut so.

Pudel_4874

monotype schrieb am 07 Oct 00:04

Denke, das ist kein Grund zur Sorge, liegt nach wie vor im Auge des Betrachters, hier: Im Ermessen des Prüfers. Mein Volvo z.B ist ein ungeschweisster Originaler mit weitgehend erhaltenem Originallack und genau deswegen eine glatte 3.
So etwas würde immer noch ein H-Kennzeichen bekommen, ansonsten, das ist sicher, laufe ich als erster Amok. Die werden auch einen Teufel tun und alle vergebenen H-Kennzeichen nachprüfen. Denke, der Gesetzgeber ist eher genervt von der jetzt kommenden kleinen Flut durchgealterter 80er Jahre-Fahrzeuge, von denen ja tatsächlich eklatant mehr erhalten geblieben sind (die Presse hatte deswegen auch schon gewinselt) und nun wollen sie mal kurz den Zeigefinger heben. Sie wollen Liebhaberfahrzeuge und keine Steuersparmodelle auf den Strassen...blabla... so in der Art. Scheint mir aber, wie eingangs schon gesagt, nicht wirklich beunruhigend.

Ohne-erkennbare-maengel-klein_1439_thumb

Gentleman-Driver schrieb am 07 Oct 09:19

Ob jetzt eine Veränderung eintritt (sie tritt zum 1.11.2011) oder nicht.
Wir müssen 2 Dinge unterscheiden:

1.
Es ist die erstmalige H-Anerkennung, um die es bei der Änderung handelt,
2.
Die bestehende H-Anerkennung wird bei jeder neuen TÜV-Vorführung auf berechtigte Existenz überprüft. Heisst: Eine mal erteilte H-Anerkennung hat "KEIN" Dauerrecht! Hat das Fahrzeug, aus welchen Gründen auch immer, einen so schlechten Zustand im Sinne: Erhaltenswürdig / Historisches Gut erreicht, so kann die H-Anerkennung wieder aberkannt werden.
Beispiel dazu: Steuersparmodelle, die dann keine weitere Pflege und Wartung mehr erhalten und dann dahin sichen.

Also, bleiben wir mal ruhig, unsere Fahrzeuge und die werdenen H-fähigen von uns sind doch so, dass sie diese Hürden problemlos nehmen.

Gruß
Gentleman-Driver

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