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H-Zulassung für Bj.1978 mit EZL(D) 1980

Was ist eigentlich für die Anerkennung entscheidend, wenn der 1978 gebaute Wagen im Jahre 1980 aus der Schweiz nach Deutschland importiert wurde? Gibt es hier Ermessenspielräume der Zulassungsstellen?

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francoforte schrieb am 19 Oct 11:28

Es kommt auf die Erstzulassung an. Sie muss vor mindestens 30 Jahren erfolgt sein. Der Wagen kann allerdings auch im Ausland zugelassen worden sein, es kommt auf einen Nachweis an. Gruß, f.

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texas schrieb am 24 Mar 20:27

Wenn das Fahrzeug 30 Jahre alt ist und die Orginalteile zu 90 % vorhanden sind gibt es kein Probleme beim TÜV der Lack sollte auch noch einigermassen sein
gruß texas

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924Rallye schrieb am 25 Mar 08:36

Das eigentlich Baujahr zählt was die H-Zulassung angeht....und der Zustand darf nicht schlechter als 3 sein....

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mgm-grand schrieb am 25 Mar 10:42

Moin,

so pauschal stimmt es nicht ganz.

Es gibt leider Beispiele bei denen die H Zulassung verwehrt wurde. Im Gesetz steht leider "Erstzulassung vor 30 Jahren, nicht Baujahr! Diese Erstzulassung muss jedoch nicht in Deutschland erfolgt sein. Wenn du also ein genaues Erstzulassungs-Datum aus der Schweiz nachweisen kannst, gilt dieses, wenn nicht , das aus D.

Gruß
Henrik

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