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England Import - welche Papiere sind wichtig?

Hallo,
ich habe ein aus England importiertes Auto gekauft. Als Eigentumsbeleg habe ich nur einen Zettel bekommen ("New Keepers Supplement"), nun will die Zulassungsstelle dies nicht anerkennen. Ich habe leider keine Erfahrung in diesen Dingen... kann mir jemand diesbezüglich einen Tip geben? Danke Euch im Voraus!

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Antworten

schrieb am 23 Jun 20:19

Kaufvertrag und V5/2 ( = New Keepers Supplement ) reichen normalerweise aus ( für ältere Gebrauchtwagen / Oldtimer ohne COC )

Ansonsten hier noch weiterführende Links:

http://www.strassenverkehrsamt.de/artikel/importieren-von-eu-gebrauchtwagen
http://www.strassenverkehrsamt.de/artikel/zulassung-eines-gebrauchtwagens
http://www.cosmiq.de/qa/show/1192039/Import-eines-Gebrauchtwagens-aus-England/
http://www.kba.de/cln_005/nn_124394/DE/ZentraleRegister/ZFZR/Auskunft/zfzr__auskunft__inhalt.html?__nnn=true

Gruß

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Astra-Bertone schrieb am 24 Jun 07:59

Danke für die Antwort! Leider scheint das Amt dies anders zu sehen..... Ich hoffe die lassen sich noch überzeugen!

schrieb am 24 Jun 23:38

Im schlimmsten Fall musst Du ihn irgendwo anders auf einen Freund oder Verwandten 1 Tag zulassen und dann ummelden - aber vorher würde ich mal zum Amtsleiter gehen und auf einer schriftlichen Ablehnung mit Begründung bestehen. Das MUSS er ausfertigen - und zwar kostenlos!

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kanzler schrieb am 25 Jun 14:13

in england gibt e sowas wie den deutschen fahrzeugbrief nicht. damit kommen diedeutschen behörden schlecht klar. ich habe so einen ähnlichen fall auch mal gehabt. die zuständigen behörden lassen einen da gerne mal im unwissenden.

eventuell wendest du dich einfach mal an die deutsche botschaft in england oder an die englische botschaft in deutschland. die helfen da auch schon mal weiter.

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mgm-grand schrieb am 25 Jun 17:02

Moin,

Das V5/2 bringt dir nur als Engländer etwas, Du brauchst das Ganze V5 Dokument. Der Verkäufer behält nur den "Export" Abschnitt und schickt den zur DVLA (englische Zulassungsstelle). Dann kannst du damit zur deutschen Zulassungsstelle gehen und auch ohne Englische Nummernschilder ihn anmelden. Häufig geben die Engländer dir auch gleich das Ganze V5 Dokument mit, dann mußt du ihn selber bei der DVLA als exportiert melden oder nimmst auch die Kennzeichen mit zur Zulassungsstelle. Die Deutschen kassieren die Nummernschilder dann dort ein.

Jetzt aber zu deinem Problem. Welche Adresse steht denn auf dem V5/2?

Wenn das V5 an die DVLA vom Verkäufer mit einer deutschen Adresse des Käufers als neuem Besitzer geschickt wurde, dann schickt die DVLA dem neuen Besitzer eigentlich das ganze V5 wieder zu mit der Nachricht, dass eine deutsche Adresse nicht akzeptiert wird. Das kann aber auch mal 4 Wochen dauern!

Hast du das Auto in England oder in Deutschland gekauft?

Gruß
Henrik

P.S.: Hier noch der Link zur DVLA http://www.dft.gov.uk/dvla/vehicles.aspx

schrieb am 25 Jun 17:14

Mag sein dass Henrik diese Erfahrung gemacht hat. Hier bei mir geht es auch mit der V5/2 - und der TÜV Vollabnahme, natürlich. Obwohl mir auch immer wohler ist wenn ich das komplette V5 Doku in die Hand bekomme - man weiß ja nie.....

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